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Verordnung

Für einen sorglosen Aufenthalt

Allgemeine Regeln

Dieses Reglement wird am Eingang des Village ausgehängt; mit dem Betreten des Village wird es daher in vollem Umfang akzeptiert.

Vorschriften Tiere

Ihre Hunde sind in unserem Village willkommen, aber um andere Gäste nicht zu belästigen, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:

Tiere sind nur in Bungalows, Stellplätzen und MaxiCaravans erlaubt (und nur in begrenzter Anzahl, d.h. maximal 2 mittelgroße Tiere pro Einheit). Bitte wenden Sie sich an die Direktion, wenn Sie Ausnahmen von dieser Anzahl wünschen. Tiere sind in den Mobilheimen nicht erlaubt.

Eigentümer, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, werden aufgefordert, den Campingplatz sofort zu verlassen, und müssen mit einer Geldstrafe rechnen.

Vorschriften Swimmingpool (privat zur gemeinschaftlichen Nutzung)

Das Schwimmbad wird nach dem Regionalgesetz 9/3/2006 Nr. 8 nicht von Rettungsschwimmern beaufsichtigt.
Die Vorschriften sind außerhalb des Beckens ausgehängt.
Standard-Öffnungszeiten (wenn nicht anders am Eingang des Schwimmbads angegeben): von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Der Zutritt zum Village setzt die Akzeptanz und Einhaltung dieser REGELN voraus, die gesondert durch zusätzliche Regeln ergänzt werden können, die die Direktion für das optimale Funktionieren des Villages für angemessen hält. Das Personal des Feriendorfs ist befugt, diese Regeln durchzusetzen und Verstöße an die Direktion zu melden. Diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, werden unverzüglich aus dem Village verwiesen.