Allgemeine Regeln
Dieses Reglement wird am Eingang des Village ausgehängt; mit dem Betreten des Village wird es daher in vollem Umfang akzeptiert.
- Die Urlauber müssen bei ihrer Ankunft ihre Ausweispapiere zur Registrierung vorlegen.
- Der Zutritt ist nur mit Genehmigung der Direktion möglich: Wer Zutritt hat, muss seinen Personalausweis vorlegen. Die Besucher dürfen sich eine Stunde lang auf dem Campingplatz aufhalten und müssen danach den regulären Tagespreis bezahlen. Besucher sind von 9.30 Uhr bis 20.30 Uhr zugelassen und müssen den Campingplatz bis 23.00 Uhr verlassen.
- Die Direktion behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen unerwünschte oder überzählige Urlauber nicht aufzunehmen.
- Die An- und Abreise ist nach dem ausgehängten Zeitplan geregelt. Die Urlauber sind verpflichtet, ihren Stellplatz am Abreisetag bis 12 Uhr freizugeben. Feste Strukturen wie Mobilheime, Bungalows und Maxi-Caravans stehen ab 15.30 Uhr am Anreisetag zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 10 Uhr geräumt sein. Außerhalb dieser Zeiten müssen die Urlauber den Tagestarif bezahlen.
- Die Zahlungen müssen in bar, mit Debit- oder Kreditkarten erfolgen. Schecks werden nicht akzeptiert. Die Stornierung ist innerhalb von 60 Tagen vor dem Anreisedatum KOSTENLOS. Bei einer Stornierung der Reservierung bis zu 60 Tagen vor dem Anreisedatum werden keine Gebühren erhoben. Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen werden 100% der Anzahlung einbehalten. Wurde die Reservierung hingegen ohne Anzahlungsanforderung, aber mit einer Kreditkartennummer als Garantie vorgenommen, werden 100 % der Kosten für die erste Nacht einbehalten. Im Falle einer Verkürzung der Aufenthaltsdauer behält sich das Villaggio Camping Miramare das Recht vor, die gesamten oder einen Teil der Aufenthaltskosten einzubehalten.
- Der Restbetrag für Bungalows, Mobilheime und Maxi-Caravans muss bei der Ankunft bezahlt werden.
- Das Auto fährt nur bei der Ankunft und Abreise ein (zum Ziehen des Wohnwagens oder Zeltes). Während Ihres Aufenthalts können Sie Ihr Auto auf dem Außenparkplatz abstellen, der 24 Stunden am Tag geöffnet ist. Er ist für Bungalows, Mobilheime und Maxi-Caravans kostenlos, für Stellplätze gebührenpflichtig. Wenn der Kunde es wünscht und genügend Platz hat, kann er sein Auto bis zu seiner Abreise auf seinem Stellplatz stehen lassen, ohne es zu bewegen.
- Ein zweites Fahrzeug muss auf dem gebührenpflichtigen Außenparkplatz abgestellt werden.
- Der Platz auf den Stellplätzen oder in den Einrichtungen wird immer von der Direktion zugewiesen, deren Anweisungen die Camper beim Parken ihrer Autos und beim Aufstellen ihrer Zelte oder Wohnwagen befolgen müssen, die niemals den Verkehr behindern dürfen.
- Es ist möglich, spezielle Wünsche bezüglich der Unterbringung zu äußern, aber diese Entscheidung liegt immer bei der Direktion, die die Anzahl der Einrichtungen/Zimmer, die jedem Gast zugewiesen werden, auf der Grundlage der internen Anforderungen bestimmt.
- Von 00.00 Uhr bis 7.30 Uhr sind Geräusche, die die Ruhe der Camper stören, sowie der Auf- und Abbau von Zelten strengstens untersagt. Es ist daher verboten, während dieser Zeit Funkgeräte oder ähnliches zu benutzen, lärmende Versammlungen oder Treffen zu veranstalten, den Spielplatz zu benutzen und Kraftfahrzeuge zu fahren.
- Motorräder und Mopeds müssen von Hand gefahren werden.
- Tonerzeugende Geräte sind stets leise zu halten und während der Ruhezeiten strikt auszuschalten. Störenfriede werden aus dem Dorf verwiesen.
- Die Betreiber müssen die Flächen vor dem Betriebsgelände sauber halten.
- Jeder Camper ist verpflichtet, auf sein eigenes Eigentum aufzupassen. Die Direktion übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder das Entfernen von Gegenständen, die nicht in der Obhut der Camper sind.
- Es ist strengstens untersagt, Pflanzen und Campingausrüstung zu beschädigen, Gräben um die Zelte auszuheben, kochende oder abfallende Flüssigkeiten auf den Boden zu schütten und offenes Feuer zu entzünden.
- Die Benutzung des Holzkohlegrills (im Grill, der den Gästen zur Verfügung steht) ist erlaubt, solange der Rauch die Nachbarn nicht stört und den Rasen und das Gelände darunter nicht beschädigt.
- Für Schäden, die durch umstürzende Bäume oder Äste verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.
- Die Nutzung der Einrichtungen, einschließlich des Schwimmbads, des Spielplatzes und anderer, erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Abfälle müssen in den entsprechenden Behältern außerhalb des Campingplatzes entsorgt werden.
- Wäsche und Geschirr dürfen nur in den dafür vorgesehenen Waschbecken gewaschen werden.
- Das Waschen von Autos oder Wohnwagen ist nicht gestattet.
- Hunde sind in Übereinstimmung mit den besonderen Vorschriften für Hunde erlaubt.
- Die Besitzer werden für alle Schäden, die das Tier verursacht, verantwortlich gemacht.
- Das Spielen von Fußball, Boccia und Volleyball außerhalb der ausgewiesenen Bereiche ist verboten.
- Minderjährige sind in Begleitung von Eltern oder volljährigen Verwandten zugelassen.
- Kinder müssen bei der Benutzung der verschiedenen Einrichtungen und Toiletten stets begleitet werden.
- Die Eltern sind unmittelbar für ihre Kinder verantwortlich.
- Die Kinder müssen von ihren Eltern beaufsichtigt werden; die Direktion lehnt jede Verantwortung in dieser Hinsicht ab.
- Die Korrespondenz muss von Erwachsenen persönlich im Verwaltungsbüro abgeholt werden. Nach 7 Tagen wird die nicht abgeholte Post an den Absender zurückgeschickt.
- Jede ansteckende Krankheit muss sofort der Lagerleitung oder dem Arzt gemeldet werden.
- Die Stellplätze sind mit einem Stromanschluss ausgestattet. Eine Versorgung von KW 0.500 (2A) ist im Preis inbegriffen. Für eine höhere Versorgung wird ein Aufpreis berechnet
- Elektroöfen jeglicher Bauart und Leistung sind strengstens verboten.
- Jede Bewegung von Personen muss der Direktion gemeldet werden.
- Bitte melden Sie sich für die Rechnung am Tag vor der Abreise.
- Bei begründeten Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung.
Vorschriften Tiere
Ihre Hunde sind in unserem Village willkommen, aber um andere Gäste nicht zu belästigen, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:
Tiere sind nur in Bungalows, Stellplätzen und MaxiCaravans erlaubt (und nur in begrenzter Anzahl, d.h. maximal 2 mittelgroße Tiere pro Einheit). Bitte wenden Sie sich an die Direktion, wenn Sie Ausnahmen von dieser Anzahl wünschen. Tiere sind in den Mobilheimen nicht erlaubt.
- Das Vorhandensein von Tieren muss zum Zeitpunkt der Buchung und der Ankunft gemeldet werden.
- Das Mitbringen von Tieren muss von der Direktion genehmigt werden.
- Hunderassen und Tiere, die als gefährlich gelten oder von den zuständigen Behörden als solche gemeldet werden, können nach Ermessen der Direktion aus dem Dorf entfernt werden.
- Die Tiere müssen von einem Impfpass begleitet sein.
- Hunde müssen an einer kurzen Leine geführt werden.
- Für Schäden, die durch Tiere an Dritten und an den Einrichtungen des Feriendorfs verursacht werden, haftet der Besitzer.
- Das Mitbringen von Tieren auf den Spielplatz, ins Wohnmobil, ins Schwimmbad und in den Promenadenbereich (Sand) ist verboten.
- Der Zugang von Tieren zum Strand ist frei, für die Regulierung gelten die nationalen Gesetze.
- Die Tiere dürfen höchstens 2 Stunden lang allein in der Unterkunft bleiben.
- Es ist die Pflicht des Besitzers, dafür zu sorgen, dass die Gesundheits- und Hygienevorschriften während des Aufenthalts des Tieres in der Einrichtung weitestgehend eingehalten werden.
- Sie dürfen die anderen Gäste im Dorf nicht stören und müssen für ihre Bedürfnisse außerhalb der Ferienanlage oder in dem dafür vorgesehenen Bereich begleitet werden. In jedem Fall ist es obligatorisch, die Bedürfnisse des Haustieres zu erfüllen.
Eigentümer, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, werden aufgefordert, den Campingplatz sofort zu verlassen, und müssen mit einer Geldstrafe rechnen.
Vorschriften Swimmingpool (privat zur gemeinschaftlichen Nutzung)
Das Schwimmbad wird nach dem Regionalgesetz 9/3/2006 Nr. 8 nicht von Rettungsschwimmern beaufsichtigt.
Die Vorschriften sind außerhalb des Beckens ausgehängt.
Standard-Öffnungszeiten (wenn nicht anders am Eingang des Schwimmbads angegeben): von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
- Duschen vor dem Betreten des Wassers ist Pflicht
- Das Mitbringen von Tieren (Hunde, Katzen usw.) ist verboten.
- Es ist verboten, Sand in den Poolbereich zu bringen.
- Kinder unter 14 Jahren sind nur in Begleitung von Eltern oder anderen Erwachsenen zugelassen.
- Die Verwendung von Kopfhörern wird empfohlen
- Die Verwendung von Shampoos jeglicher Art im Schwimmbad und in den Duschen ist verboten.
Der Zutritt zum Village setzt die Akzeptanz und Einhaltung dieser REGELN voraus, die gesondert durch zusätzliche Regeln ergänzt werden können, die die Direktion für das optimale Funktionieren des Villages für angemessen hält. Das Personal des Feriendorfs ist befugt, diese Regeln durchzusetzen und Verstöße an die Direktion zu melden. Diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, werden unverzüglich aus dem Village verwiesen.